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  • 17:18 24 Nov 2009

Reisen mit Haustieren

Im Rahmen der Haustier-Reiseverkehrsregelung PETS dürfen Haustiere aus bestimmten Ländern in das Vereinigte Königreich (VK) ohne Quarantäneaufenthalt einreisen, wenn sie die Bestimmungen der PETS-Regelung erfüllen. Auch Haustierhalter aus dem VK können ihre Haustiere nach Mitnahme in diese Länder von dort aus wieder in das VK zurückbringen, ohne dass die Tiere unter Quarantäne gestellt werden müssen. Diese Regelung
  • gilt nur für als Haustiere gehaltene Katzen und Hunde, einschließlich Führhunde und Hunde für taube oder schwerhörige Personen, Frettchen und bestimmte sonstige kleine Säugetiere und Vögel.
  • ist auf die Einreise von Haustieren aus bestimmten europäischen und Überseeländern in das VK beschränkt.
  • setzt die Benutzung bestimmter routes and transport companies (Routen und Beförderungsunternehmen) voraus.
Um die Haustier-Reiseverkehrsregelung PETS in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Haustier zusätzlich die im Folgenden angeführten Bedingungen erfüllen. Beachten Sie bitte, dass die genannten Maßnahmen unbedingt in der vorgeschriebenen Reihenfolge erfolgen müssen:

 

1. Implantation eines Mikrochips.

2. Impfung gegen Tollwut (frühestens im Alter von 3 Monaten).  Wurde Ihr Haustier vor der Implantation des Mikrochips gegen Tollwut geimpft, muss es nach der Implantation des Chips neuerlich geimpft werden.
 
3. Blutuntersuchung. Ab der Entnahme der Blutprobe ist eine Wartezeit von 6 Monaten einzuhalten, bevor Ihr Haustier in das VK einreisen darf, da ein Tier, das bereits vor der Impfung infiziert wurde, keinen Impfschutz besitzen würde. Zwischen dem Zeitpunkt einer Tollwutinfektion und dem Auftreten von Krankheitssymptomen vergehen maximal sechs Monate.

4. Treatment against ticks and tapeworms (Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer). 24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung Ihres Haustieres durch ein zugelassenes Beförderungsunternehmen zum Zweck des Transports in das VK ist das Tier einer Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer zu unterziehen. Bei Einreise über Calais ist diese Behandlung unter Umständen durch einen in Frankreich ansässigen Tierarzt vorzunehmen. Einen solchen finden Sie unter „finding a vet“ auf der obigen Webpage.
 
 
 
Ihr örtlicher Tierarzt sollte in der Lage sein, die erforderlichen Behandlungen durchzuführen und die Übersendung der Blutprobe zur Untersuchung an das zuständige Labor (jenes für Österreich befindet sich in Mödling) zu veranlassen. Die Blutuntersuchung muss nur einmal durchgeführt werden, sofern jedes Jahr – spätestens am Jahrestag der vorangegangenen Impfung - eine Auffrischimpfung gegen Tollwut vorgenommen wird. Eine Bestätigung über die Durchführung dieser Untersuchungen ist durch Ihren Tierarzt im EU-Haustierpass Ihres Heimtieres einzutragen.

Hinweise

  • Eingehende Informationen zu diesem Thema, einschließlich der genauen Bestimmungen der Haustier-Reiseverkehrsregelung PETS, Hinweise für Haustierbesitzer und Tierärzte sowie Angaben über zulässige Reiserouten und Beförderungsunternehmen sind auf der Website Pet Travel Scheme oder unter der PETS-Helpline +44 (0)870 214 1710 erhältlich.
  • Animals First ist ein in Österreich ansässiges privates Unternehmen, das auf Tiertransporte spezialisiert ist. Nähere Informationen über Tarife und Leistungen sind beim Unternehmen direkt zu erfragen. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Botschaft für von Ihnen mit einem Privatunternehmen getroffene Vereinbarungen keine Haftung übernehmen kann.
  • In Großbritannien ist der Besitz bestimmter Hunderassen, die in die Kategorie dangerous dogs (gefährliche Hunde) fallen, verboten. Mit einem Hund dieser Art werden Sie selbst bei Erfüllung der Bestimmungen der Haustier-Reiseverkehrsregelung PETS nicht in das VK einreisen dürfen.
  




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